Rechtsprechung
   BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38974
BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B (https://dejure.org/2018,38974)
BSG, Entscheidung vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B (https://dejure.org/2018,38974)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - B 9 V 27/18 B (https://dejure.org/2018,38974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,38974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens; Einhaltung prozessualer Formerfordernisse durch einen Rechtsanwalt; Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne gerichtliche Hilfe

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens; Einhaltung prozessualer Formerfordernisse durch einen Rechtsanwalt; Ordnungsgemäße Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne gerichtliche Hilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1; SGG § 73 Abs. 4
    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Die Klägerin unterzieht sich nicht der notwendigen Mühe, sich mit der Rechtsprechung des BSG zum Begriff des "tätlichen Angriffs" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG und hier insbesondere mit den vom LSG in seinem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Entscheidungen des BSG vom 7.4.2011 (B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18) und vom 16.12.2014 (B 9 V 1/13 R - BSGE 118, 63 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 21) auseinanderzusetzen und versäumt es demzufolge auch auf dieser Grundlage zu prüfen, ob sich aus dieser bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung schon ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung ergeben.
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Die Klägerin unterzieht sich nicht der notwendigen Mühe, sich mit der Rechtsprechung des BSG zum Begriff des "tätlichen Angriffs" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG und hier insbesondere mit den vom LSG in seinem angefochtenen Urteil zugrunde gelegten Entscheidungen des BSG vom 7.4.2011 (B 9 VG 2/10 R - BSGE 108, 97 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 18) und vom 16.12.2014 (B 9 V 1/13 R - BSGE 118, 63 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 21) auseinanderzusetzen und versäumt es demzufolge auch auf dieser Grundlage zu prüfen, ob sich aus dieser bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung schon ausreichende Anhaltspunkte zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragestellung ergeben.
  • BSG, 21.07.2010 - B 7 AL 60/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vertretungszwang vor dem BSG -

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 21.7.2010 - B 7 AL 60/10 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 31.07.2017 - B 13 R 140/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB BSG Beschluss vom 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - Juris RdNr 12 f).
  • BSG, 09.05.2017 - B 13 R 240/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - Juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - Juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 22.03.2018 - B 9 SB 78/17 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Ist dies aber der Fall, gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 22.3.2018 - B 9 SB 78/17 B - Juris RdNr 12 mwN).
  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Divergenz der Rechtsprechung; Gegenüberstellung sich

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - Juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B

    Höhere Altersrente für besonders langjährig Versicherte unter Berücksichtigung

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB BSG Beschluss vom 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - Juris RdNr 12 f).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - L 7 VE 7/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Drohanrufe - kein tätlicher Angriff

    Auszug aus BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B
    LSG Sachsen-Anhalt 22.02.2018 - L 7 VE 7/13.
  • BSG, 31.01.2018 - B 9 V 63/17 B

    Erstattung von Versorgungsleistungen nach dem OEG

  • BSG, 10.12.2020 - B 9 V 33/20 B

    Gewährung von Beschädigtenrente nach dem OEG

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 13.12.2017 - B 5 R 256/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 13 R 140/17 B - juris RdNr 12 f) .

    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (st Rspr, zB Senatsbeschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 9.5.2017 - B 13 R 240/16 B - juris RdNr 20 mwN) .

    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (st Rspr, zB Senatsbeschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Ist dies aber der Fall, gilt eine Rechtsfrage als höchstrichterlich geklärt (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht